Hinweisgebersystem

Meldungsportal in Kooperation mit MeldungsSchirm

Umsetzung der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Ein einfaches und vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem sollte Bestandteil eines jeden guten Unternehmens sein. Unser Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und abzustellen.

Wir alle arbeiten nach den Grundsätzen unseres Leitbildes, um Menschen in ihren persönlichen Lebenssituationen Unterstützung, Beratung oder Begleitung anzubieten. Wir alle tun dies mit hohem Engagement und auf professionellem Niveau. Unethische, unverantwortliche oder illegale Handlungen - durch wen auch immer - können den sich uns anvertrauenden Personen, unseren Mitarbeitenden oder dem Unternehmen enormen Schaden zufügen. Zur Prävention solcher Schäden setzen wir ein Hinweisgebersystem, welches wir gemeinsam mit der Firma MeldungsSchirm aus Schwäbisch Hall entwickelt haben, ein.

Mit dem Hinweisgebersystem entwickeln wir unsere auf Fairness und Transparenz basierende Unternehmenskultur weiter und leisten einen Beitrag zur Einhaltung der Compliance.

 

Wer kann das Hinweisgebersystem nutzen?

Das Hinweisgebersystem kann von jeder Person, die von einer illegalen oder fragwürdigen Handlung Kenntnis hat, genutzt werden. Somit können sowohl Mitarbeitende als auch Kunden, Angehörige, Ehrenamtliche oder anderweitig mit uns in Beziehung stehende Personen das System nutzen.

 

Welche Themen können Gegenstand einer Meldung sein?

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dienen
  • Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften
  • Betrug oder Unterschlagung
  • Bestechung und Korruption
  • Verstöße gegen den Datenschutz

 

Wie erfolgt die Meldung?

Die Abgabe der Meldung erfolgt online in vier einfachen Schritten. Das Programm gibt Hintergrundinformationen und unterstützt bei der Einordnung und Konkretisierung der Meldung.

 

Was passiert mit den Meldungen?

Die eingehenden Meldungen werden an Herrn Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou zur Prüfung und Einleitung weiterer Maßnahmen weitergeleitet. Herr Sakellariou ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und wurde von unserem Kooperationspartner MeldungsSchirm als Ombudsmann benannt.

 

Was ist mit der Vertraulichkeit?

Als Berufsgeheimnisträger ist der Ombudsmann zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Auch wenn die Abgabe einer Meldung über ein sicheres Postfach möglich ist, möchten wir sie ermutigen, ihren Namen in ihrer Meldung zu nennen. Alle Meldungen sind streng vertraulich und sind nur dem Ombudsmann bekannt.

 

Meldung abgeben

Zur Abgabe einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auf meldungsschirm.de klicken Sie auf das Logo unter diesem Text: